Aktuelles

Seit dem 01.01.2023 sind die DGL und die DGP zur Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL) verschmolzen.

Alle Informationen rund um die DGPL finden Sie ab sofort auf der gemeinsamen Homepage www.phlebology.de

Liebe Mitglieder der DGL,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die außerordentliche Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie (DGL) für eine Verschmelzung mit der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (DGP) gestimmt hat. Dem folgend wurde ebenfalls seitens der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie in Hannover für eine Verschmelzung der beiden wissenschaftlichen Fachgesellschaften gestimmt.

Ab dem 01.01.2023 werden daher die DGL und die DGP zur Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL) verschmelzen. Durch die Verschmelzung wird die zukünftige DGPL mit über 2.500 Mitgliedern eine der größten phlebologisch-lymphologischen Fachgesellschaften der Welt bilden.

Wir Lymphologen werden auch in der neuen Gesellschaft stark vertreten sein.
Unser derzeitiger Präsident, Herr Dr. Dr. René Hägerling, wird unser Fach als Leiter der Sektion Lymphologie und Thomas Künzel als Sprecher der Lymphtherapeuten im geschäftsführenden Vorstand vertreten. Frau Dr. Miller und Frau Dr. Färber gehören bereits dem wissenschaftlichen Beirat der DGP an.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam in einer starken Gesellschaft, neue Wege zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen,
 

Dr. Dr. René Hägerling & Dr. Michael Kraus

 

 


Innovationspreis Lymphologie

JETZT BEWERBEN!

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbereich Physikalische Medizin und Rehabilitation der Charité – Universitätsmedizin Berlin vergibt Juzo erstmals 2023 den mit 5.000 € dotierten Innovationspreis Lymphologie.

Die Auszeichnung richtet sich an alle, die sich mit Leidenschaft für den Fachbereich Lymphologie engagieren, sie wird alle zwei Jahre im Rahmen des Berliner Lymphologischen Symposiums verliehen. Dazu gehört die Chance, die Arbeit einem fachkundigen Publikum zu präsentieren. 

Eingereicht werden können innovative Leistungen und Beiträge im Bereich der Lymphologie aus den Sparten konservative und invasiveTherapieForschungFortbildungPublikation, Projekte,Edukation, in deutscher oder englischer Sprache.

Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2022


Die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL)

- Aktuelle Änderungen der Heilmittelrichtlinien mit voraussichtlichem Inkrafttreten am 01.01.2021

S. Hemm1, A. Miller2
1Fachlehrer ML/KPE, 2. Vorsitzender Lymphologicum Deutsches Netzwerk Lymphologie e.V., Lymphologic GmbH, Saarbrücken
2Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Allergologie, Phlebologie; Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie

Heilmittelrichtlinie

Die Therapie des Lymphödems ist seit vielen Jahren in den Heilmittelrichtlinien geregelt und wird auf dem Formular (Muster 13) zur Heilmittelverordnung für gesetzlich versicherte Patienten individuell und phasengerecht verordnet. Neben den Heilmittelrichtlinien wurde das Muster 13 überarbeitet, so dass ab Januar 2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel zur Verfügung steht. In den letzten Jahren wurden die Heilmittelrichtlinien kontinuierlich weiterentwickelt und mit Indikationslisten erweitert. Dies führte zwangsläufig dazu, dass die Übersichtlichkeit verloren ging und entstandene Verordnungsfehler mit bürokratischem Aufwand verbessert werden mussten. Die neue Heilmittelrichtlinie soll diesen Zustand verbessern und zu einer Vereinfachung für alle Beteiligten beitragen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie bereits im Jahr 2019 beschlossen. Diese soll ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung mit den wichtigsten Änderungen in Bezug auf die ambulante Lymphologie.

Hier können Sie den ganzen Artikel lesen ›



Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie zur aktuellen Diskussion um die Liposuktion - Schreiben an Prof. Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses


Betrifft: „Stellungsname der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie e. V. zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) BT-Drs. 19/6337“

Sehr geehrter Herr Prof. Hecken,

in Ihrem Brief an Gesundheitsminister Spahn vom 28.Januar 2019 schlagen Sie vor, Patientinnen mit einem Lipödem im Stadium 3 ab dem 1. Januar 2020 die Liposuktion zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zugänglich zu machen. Dies halten wir für eine fatale Fehleinschätzung, die nicht nur unnötige, sinnlose, weil nicht zielführender Eingriffe mit allen daraus folgenden gesundheitlichen Risiken für zahlreiche adipöse Frauen zur Folge haben, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen in einem kaum abzuschätzenden Maße belasten würde.

Wir begründen unsere Beurteilung wie folgt:

  1. Die Stadieneinteilung nach Stadium I bis III korreliert in keiner Weise mit der Beschwerdeintensität sondern beruht auf rein morphologischen Kriterien. Sie beschreibt das Ausmaß der Fettgewebsveränderungen von glatt über fein- bis grobknotig bis zur Ausbildung von überhängenden Fettgewebelappen. Eine Stadieneinteilung, die die Beschwerden der Patientinnen berücksichtigt, existiert nicht. Ein Lipödem im Stadium I oder II kann also schmerzhafter sein als ein Stadium III. Zur Diagnose des Lipödems gehört neben der disproportionalen Fettgewebsvermehrung aber unabdingbar die Schmerzsymptomatik des Fettgewebes. Ohne diese handelt es sich per definitionem nicht um ein Lipödem, sondern allenfalls um eine Lipohypertrophie.
  2. Von ganz entscheidender Bedeutung ist die Tatsache, dass Patientinnen im Stadium III mit ganz wenigen Ausnahmen schwer übergewichtig oder adipös sind. Hier muss zunächst die Behandlung der Krankheit Adipositas mit all ihren Risiken und Folgeerkrankungen im Vordergrund stehen. Es besteht in der Tat eine „dringliche Behandlungsindikation“, aber nicht für die Liposuktion sondern für die Behandlung der Adipositas. Diesen Standpunkt vertreten auch die renommierten, seriösen Liposuktionsexperten. Sowohl die deutsche Leitlinie, als auch insbesondere die niederländischen und britischen Leitlinien fordern deshalb in dieser Situation zuerst Maßnahmen zur Gewichtsnormalisierung und Verbesserung des Lebensstils. Mit einer Fettabsaugung an den Extremitäten wird diesen Patienten nicht geholfen, zumal diese, wie Sie richtig bemerken, „mit nicht zu vernachlässigenden peri- und postoperativen Risiken“ einhergeht. Zu diskutieren wäre lediglich ein lokal begrenzter Eingriff zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Mobilität, wenn diese durch die Fettmassen, z.B. im Bereich der Knieinnenseiten, zu stark behindert wird. 
  3. In keinem Stadium ist die ohnehin erhebliche Rate an Fehldiagnosen so hoch wie im Stadium III. Meist liegt eine Verwechslung mit einer Adipositas vor. Eine der häufigsten Fehldiagnosen ist das sog. „Lipolymphödem“. Hier handelt es sich in aller Regel um ein sekundäres Lymphödem auf dem Boden der morbiden Adipositas (adipositasassoziiertes Lymphödem), nicht um eine Folge des Lipödems. Eine Liposuktion ist daher kontraindiziert. Eine eindeutige Diagnose zu stellen ist bei der morbiden Adipositas selbst für Fachleute schwierig, da hier die Disproportionalität der Fettverteilung nicht mehr klar zu erkennen ist. Dies führt zu der Frage, wer die Diagnose „Lipödem im Stadium III“ vor einer Liposuktion überhaupt stellen soll.
  4. Der G-BA hat die Studienlage zur Liposuktion in seiner Entscheidung vom .... als unzureichend beurteilt und deshalb eine eigene randomisierte Studie initiiert. In diese Studie sollen ausdrücklich nur normalgewichtige Patientinnen aufgenommen werden und das, wie auch aus dem oben Gesagten hervorgeht, aus gutem Grund. Die Liposuktion – wenn auch nur befristet – ausgerechnet im Stadium III zur Kassenleistung zu machen stellt diese Entscheidung auf den Kopf zum Schaden der Patientinnen und der Krankenkassen. Gerade für diese Patientinnen trifft Ihr Argument, es gebe „keine akzeptablen therapeutischen Alternativen“, nicht zu.

Mitte März dieses Jahres wird eine Gruppe von Lipödemexperten aus sieben europäischen Ländern zum 2nd European Lipoedema Forum in Hamburg zusammentreffen. Viele der dort anwesenden Teilnehmer haben bereits an den erwähnten deutschen, niederländischen und britischen Lipödem-Leitlinien mitgearbeitet oder sind in auf das Lipödem spezialisierten Zentren tätig. Ziel dieses Symposiums ist die Erstellung einer „European Best Practice for Lipoedema“. Hierzu wird auch die Erstellung objektiver Kriterien für die Indikation zur Liposuktion gehören, nicht zuletzt um zu verhindern, dass, wie im Falle der jetzt vorgeschlagenen „Freigabe“ der Liposuktion im Stadium III zu erwarten, Eingriffe an Patientinnen durchgeführt werden, deren Hauptproblem nicht ein Lipödem ist, sondern eine schwere Adipositas.

Mit besten Grüßen,

im Namen des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie (DGL)

Dr. Tobias Bertsch
Generalsekretär der DGL

Dr. Gabriele Faerber
Mitglied der Leitlinienkommission S1 –Leitlinie Lipödem