Spenden an die DGL

Wie kann ich spenden und wozu werden die Spenden verwendet?

Unterstützen Sie die Arbeit der DGL!

Medizinische Forschung ist die Grundvoraussetzung für das Verständnis von Aufbau und normaler Funktion aber auch Fehlfunktionen einzelner Organe oder Organgruppen.

Laut Satzung besteht eine der Hauptaufgaben der DGL in der Förderung von Forschung und Wissenschaft in der Lymphologie. Dies geschieht mit der Unterstützung von Forschungsstudien. Dies betrifft zum einen die Grundlagenforschung (Anatomie, Physiologie des Lymphgefäßsystems oder die genetische Steuerung der Lymphgefäßbildung) und zum anderen die Versorgungsforschung, d.h. Entwicklung diagnostischer Standards des Lymphödems, Fragen zur Prävention und Studien zur Erfassung der Wirksamkeit verschiedener therapeutischer Ansätze, wie die konservative Therapie (KPE), apparative Entstauung, Wirkung von Kompressionsstrümpfen oder chirurgische Methoden zur Behandlung von Lymphödemen.

Solche Studien sind teuer. Gelder zur Unterstützung solcher Studien stammen zum einen aus Mitgliedsbeiträgen aber auch aus Spenden oder testamentarischen Verfügungen. Jede Spende, auch noch so gering, unterstützt unsere Bemühungen, auf wissenschaftlicher Basis Licht in das Dunkel der Lymphologie zu bringen und solide Grundlagen für die Prävention, Diagnostik und Therapie des Lymphödems zu erarbeiten.

Dank der Anerkennung als gemeinnütziger Verein sind Spenden absetzungsfähig. Über jede Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt (§ 50 Abs. 1 EStDV).

Dr. Anya Miller, Präsidentin der DGL, für den Vorstand


Konto-Inhaber: Deutsche Gesellschaft für Lymphologie e. V.
IBAN: DE60 6805 2230 0000 034421
BIC: SOLADES1STB
Bank: Bezirkssparkasse St. Blasien
Verwendungszweck: Spende von (Name und Adresse)


Wir sind nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Freiburg-Land vom 16.07.2019, Steuer-Nr. 07031/64507, wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, als gemeinnütziger Verein anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStg  von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Wir bestätigen, daß die Zuwendung nur zur Forschung und Wissenschaft in der Lymphologischen Medizin verwendet wird.