Ausbildungsrichtlinien

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Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich

Ausbildungsrichtlinien und rechtliche Grundlagen

Laut Gesetz ist die Manuelle Lymphdrainage ein fester Bestandteil des Berufsbildes der KosmetikerIn und in den gesetzlichen Richtlinien zur Ausbildung nachzulesen.

„Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 9. Januar 2002; § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsausbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 212 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBI. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die § 1 -10.

§ 4 Ausbildungsberufsbild; (2) Wahlqualifikationseinheiten;
Teil des Ausbildungsberufsbildes: 2.7 Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse:
   a) Indikationen und Kontraindikationen feststellen und im Kundengespräch erläutern
   b) Massagebereiche festlegen und Massageplan aufstellen
   c) Techniken der manuellen Lymphdrainage anwenden
Zeitlicher Richtwert in Wochen im Ausbildungsjahr 3: 12 „

Die einzelnen Bundesländer haben über ihre Schulministerien nochmals eigene Richtlinien verfasst in denen die Manuelle Lymphdrainage jedoch ebenfalls integriert ist.
Am Beispiel des „ Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 2/04; Sekundarstufe II – Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Lehrpläne zur Erprobung“ soll dies gezeigt werden.
Unter dem „Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kosmetiker/Kosmetikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. 12. 2001) findet sich der Eintrag auf S. 19, „ Lernfeld 11: Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich.“ Und im Anschluss der Zusatz: „Kosmetiker und Kosmetikerinnen arbeiten am gesunden Menschen und werden nicht therapeutisch tätig. In allen Lernfeldern ist daher auf die durch die Gesetzgebung vorgegebenen Grenzen deutlich einzugehen.“

Hier wird also deutlich, dass es eine Trennung zwischen dem

  • Medizinisch-Therapeutischen Bereich und dem Bereich der
  • Medizinisch-Dermatologischen Kosmetik gibt.

Im medizinischen Bereich ist die Manuelle Lymphdrainage eine verordnungsfähige Leistung im Rahmen der „Physikalischen Therapie“. Ausführung und Abrechnung obliegt mit der entsprechenden Zusatzqualifikation für Manuelle Lymphdrainage sodann den darin ausgebildeten Physiotherapeuten und Krankengymnasten sowie Masseuren/Medizinischen Bademeistern.

Seit 1. Juli 1997 bestimmen verbindliche staatliche Richtlinien die Ausbildung zum Lymphdrainagetherapeuten. (Gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124, Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124, Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden).
Die Zusatzausbildung im Medizinisch-Therapeutischen Bereich umfasst ein 4-wöchiges Intensivtraining mit 24 Unterrichtseinheiten (UE) in ärztlicher Theorie und 146 UE im praktischen Bereich und in praxisbezogener Theorie sowie einer Abschlussprüfung. Der Erhalt des Zertifikates berechtigt dann zur Behandlung von Patienten.


Medizinisch-Dermatologische Kosmetik

In der Kosmetikausbildung gibt es bislang noch keine einheitliche gesetzliche Regelung bezüglich der Ausbildung in Manueller Lymphdrainage. Um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten gibt die Deutsche Gesellschaft für Lymphologie nachfolgende Empfehlungen, die sich an Kosmetikschulen und interessierte KosmetikerInnen richten.

Als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lymphdrainagekurs sollten KosmetikerInnen mindestens eine einjährige staatlich anerkannte Kosmetikschule besucht haben oder sich in dieser in Ausbildung befinden. Eine Kursteilnahme ist auch möglich wenn eine langjährige Berufserfahrung als KosmetikerIn vorliegt.

Die Lymphdrainagekurse sollten von einer Lehrkraft durchgeführt werden, die ihre Lehrbefähigung in Manueller Lymphdrainage nachweisen kann und über eine entsprechende Praxiserfahrung verfügt. (Die Prüfung und Zertifizierung ist zum Beispiel bei der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie möglich).

Die Inhalte der Kurse sollten neben dem praktischen Teil auch immer einen theoretischen Teil enthalten, in welchem die Anatomie und Physiologie des Lymphsystems und des jeweiligen Körperteils erklärt werden. Weiterhin sollten Indikationen, Kontraindikationen, die Einsatzbereiche in der Kosmetik und deren Abgrenzung zum Medizinisch-Therapeutischen Bereich behandelt werden. Der zeitliche Umfang für den kompletten Unterrichtsinhalt mit Theorie und Praxis der manuellen Lymphdrainage, sollte mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen. Die Abfolge der Unterrichtseinheiten ist so gewählt, dass sie sich jeweils ergänzen.

Die Kursbescheinigung erfolgt nur nach erfolgreicher Teilnahme, womit gemeint ist, dass der Lymphdrainagelehrer sich davon überzeugt hat, dass die Griffe, Abläufe und theoretischen Inhalte beherrscht werden.

Für Kosmetikschulen, die die manuelle Lymphdrainage teilweise oder komplett in den Unterricht integriert haben wäre es wünschenswert, wenn die Fachlehrer über eine entsprechende Zertifizierung als „Lymphdrainagelehrer im kosmetischen Bereich“ verfügen würden. Die Zahl der Unterrichtseinheiten für die Lymphdrainage sollte der Zahl der Stunden in den Kursen mindestens entsprechen. Dabei ist zu bedenken, dass die Unterrichtsstunden in den Schulen keine Kompaktkurse sind, sondern sich auf ein Schuljahr verteilen und Wiederholungen des Unterrichtsstoffs notwendig machen. Die dadurch bedingte zeitliche Verzögerung beim Erlernen der manuellen Lymphdrainage sollte durch ein Mehr an Unterrichtsstunden aufgefangen werden, was sich langfristig als festigend auswirkt.


Hilfe bei Problemen

Auch wenn die KosmetikerIn die Manuelle Lymphdrainage in ihr Behandlungsangebot integriert hat und erfolgreich damit arbeitet, kann es dennoch zu Problemen kommen. Vereinzelt treten Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder das Gesundheitsamt selbst an die KosmetikerIn heran und stellen ihre Fähigkeit und Erlaubnis die Manuelle Lymphdrainage auszuüben in Frage. Dies geschieht natürlich aus der Sorge heraus, die KosmetikerIn therapiere Patienten. Da die KosmetikerIn jedoch nicht an Kranken arbeitet, fällt auch ihre Tätigkeit nicht unter das Heilpraktikergesetz.

Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist es aber trotzdem für die KosmetikerIn ratsam, sich über ihre Rechte und Abgrenzungen zum Medizinisch-Therapeutischen Bereich im Klaren zu sein. Eventuell ist ein aussagekräftiger Auszug aus dem Gesetzblatt und sind die entsprechenden Diplome für Außenstehende einsehbar in den Räumen der eigenen Praxis auszuhängen. Ist die KosmetikerIn darüber hinaus Mitglied in der Deutsche Gesellschaft für Lymphologie hilft diese über ihren Vorstand, bei Fragen oder Problemen gerne aktiv weiter.